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Sicher im Winter!

Als Anlieger sind Sie verpflichtet:

Am Grundstück vorhandene Gehwegflächen sind laut verbindlicher Satzung werktags von 07.00 Uhr bis 20.30 Uhr und sonntags von 08.30 Uhr bis 20.30 Uhr so zu räumen, dass ein möglichst gefahrloser und fließender Fußgängerverkehr möglich ist.
Schneeanhäufungen, Schnee- und Eisglätte sowie auftauendes Eis sind also zu entfernen.
Diese Anliegerpflichten gelten auch in verkehrsberuhigten Bereichen und Fußgängerzonen ohne separate Gehwegfläche.
Interessenten finden die Satzung im Amtsblatt, bei den Ortsverwaltungen, bei EBU und den Dienstleistungszentren oder hier zum downloaden als PDF.


Falls Sie als Kraftfahrer unterwegs sind:

Machen Sie Ihre Kraftfahrzeuge rechtzeitig wintertauglich.
Ziehen Sie frühzeitig Winterreifen auf; Ihre Reifen müssen mindestens 4 mm Profil haben. Wichtig sind auch funktionierende Scheibenwischer inklusive der notwendigen Flüssigkeit!
Beachten Sie Wettervorhersagen und Hinweise von Polizei und Automobilclubs.
Fahren Sie mit angepasstem Tempo und Abstand zum Vordermann und fahren Sie auch bei Tag mit Abblendlicht.
Sorgen Sie als Laternenparker dafür, dass Ihr gesamtes Fahrzeug vor der Abfahrt frei von Schnee ist. Denken Sie nicht nur an die Scheiben!
Lassen Sie Räum- und Streufahrzeugen immer den Vortritt und behindern Sie diese insbesondere nicht in Kreuzungsbereichen!


Falls Sie als Fahrradfahrer unterwegs sind:

Sorgen Sie für eine intakte Beleuchtung und Reifen mit Profil.
Lassen Sie Ihr Fahrrad im Zweifelsfall stehen und benutzen Sie den öffentlichen Nahverkehr.


Falls Sie als Fußgänger unterwegs sind:

Ziehen Sie geeignetes Schuhwerk mit Profilsohlen an und verlassen Sie sich niemals auf geräumte und gestreute Gehwege.
Passen Sie beim Wechsel von Gehwegbelägen auf!



Richtig streuen – aber wie?
Streuen mit Köpfchen: Bei der täglichen Schneeräumaktion gibt es einiges zu beachten. Deshalb haben wir die wichtigsten Räum- und Streuregeln für Sie noch einmal zusammengefasst: Bitte kehren Sie den Schnee erst von der Gehfläche, bevor Sie Streumittel einsetzen. Tauen Sie aber auf keinen Fall die Schneedecke mit Salz ab! Streuen Sie bei Schnee- und Eisglätte die Flächen bitte mit Sand, Splitt oder ähnlichen, geeigneten Stoffen. Das Streuen mit Salz ist wegen der Umweltunverträglichkeit nicht erlaubt. Nur bei außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen, zum Beispiel Eisregen, gibt es Ausnahmen. In solch extremen Situationen können Sie auf Treppen und Gefällstrecken kurzzeitig mit Salz streuen. Dennoch sollten Sie auch hier den Salzgebrauch auf das Mindestmaß beschränken.

Für das Streuen gilt grundsätzlich die Regel: so wenig Streusalz wie nötig, so viel alternative, abstumpfende Streumittel wie möglich.


An dieser Stelle können Sie folgende
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