WAS TUN BEI ZU-, UM- ODER WEGZUG?

 

Zuzug

Melden Sie bitte Ihren Zuzug nach Ulm bei den Bürgerdiensten (Einwohnermeldeamt), Dienstleistungszentren oder den Ortsverwaltungen an.

Bei Ihrer Anmeldung erhalten Sie ein Bestellformular (Haushalt) zur Bestellung von Abfallgefäßen.

Beachten Sie bitte …

  • Das Bestellformular kann erst nach Ihrer Anmeldung bei den Bürgerdiensten von uns bearbeitet werden.
  • Gewerbebetriebe erhalten das Bestellformular (Gewerbe) für Abfallgefäße bei der Anmeldung beim Gewerbeamt der Stadt Ulm.
  • Ihre Behälter stellen wir innerhalb von 10 Tagen nach Bestellung vor Ihr Gebäude. 
  • Die Gefäße bleiben im Eigentum der EBU.
  • Ein Aufkleber an der Seite des Gefäßes zeigt Ihre Adresse und Ihre Objektnummer. An den Restmüllgefäßen ist zusätzlich ein Kürzel Ihres Namens angegeben.
  • Um Verwechslungen vorzubeugen, kennzeichnen Sie Ihren Behälter (Aufkleber, beschriften, bemalen, etc.). Gerne können Sie auch ein Schloss anbringen.
Zuzug
 

 

Umzug innerhalb von Ulm

Beim Umzug innerhalb von Ulm melden Sie sich bei den Bürgerdiensten um. Bereits vorhandene Gefäße müssen an die neue Adresse mitgenommen werden, außer diese werden dort nicht mehr benötigt (z.B. Sammelgefäße an der neuen Adresse).

Sollten Sie an der neuen Adresse neue Abfallgefäße benötigen, können Sie diese mit dem Bestellformular oder online unter myEBU bestellen.



 

 
Wegzug

Wegzug aus Ulm

Hauptwohnsitz war Ulm:

  • Anmeldung beim Einwohnermeldeamt Ihres neuen Wohnortes (die Abmeldung in Ulm erfolgt dann automatisch). Tun Sie das nicht, sind Sie weiterhin im Ulmer Müllgebührensystem veranlagt und müllgebührenpflichtig.

Nebenwohnsitz war Ulm oder Sie ziehen ins Ausland:

  • Melden Sie sich bei den Bürgerdiensten ab. Tun Sie das nicht, sind Sie weiterhin im Ulmer Müllgebührensystem veranlagt und müllgebührenpflichtig.

 

Sie erhalten nach der Registrierung Ihres Wegzugs anteilig bereits bezahlte Müllgebühren zurück. Bitte teilen Sie uns hierfür unbedingt schriftlich Ihre Bankverbindung mit.

Wann wir Ihre Abfallbehälter abholen, erfahren Sie unter Behälterdienst. Alternativ können Sie Abfallbehälter auf jedem Ulmer Recyclinghof zurückgeben. Werden die Abfallbehälter nicht fristgerecht zurückgegeben, sind die Kosten einer Ersatzbeschaffung in Höhe von 30,00 Euro pro Gefäß zu erstatten.

 

 

Müllgemeinschaften

Sie haben die Möglichkeit, eine Müllgemeinschaft mit Ihren Nachbarn zu bilden. Welche Müllgemeinschaften möglich sind, finden Sie im Bestellformular.
Stellt die Hausverwaltung die Abfallgefäße zur Verfügung, wird von den EBU bei Ihnen nur die Müllgrundgebühr erhoben.

 

 

Behälterdienst

Ihre bestellten Abfallbehälter (ausgenommen 4-Rad-Gefäße, also 770-Liter und 1100-Liter-Gefäße) werden in der Regel an folgenden Tagen geliefert, abgeholt, oder getauscht:

Wochentag  Abfuhrbezirk
Montag  8, 9 und 10
Dienstag  4 und 5
Mittwoch  1 und 6
Donnerstag  2 und 7
Freitag  3

4-Rad-Gefäße, also 770-Liter und 1100-Liter-Gefäße, werden in der Regel mittwochs geliefert, abgeholt, oder getauscht.

Bitte beachten Sie:

  • Bei Feiertagen kann sich die Lieferung/Abholung verschieben.
  • Der Auftrag für die Lieferung, bzw. Abholung des Gefäßes muss drei Werktage vor dem Änderungstermin bei den EBU gemeldet sein.
  • Auch ohne Umzug können Sie die Größe der Abfallgefäße ändern (z.B. Wickelkinder im Haushalt). Das alte Gefäß wird bei der Lieferung des neuen abgeholt. In diesem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr von 15,00 Euro erhoben.
 
Mülltonnen