WAS IST GEWÄSSERBAU?

 

Erhalt der Infrastruktur

An den Gewässern 1. und 2. Ordnung werden durch die EBU bei Bedarf Baumaßnahmen und Unterhaltsmaßnahmen durchgeführt.

Erforderliche Maßnahmen können sein:

  • Veränderungen der Ufer durch Abflachungen oder natürliche Verbauungen
  • Beseitigung von Störungen im Wasserablauf
  • Wasserbaumaßnahmen, wie die Verlegung der Kleinen Blau in der Inneren Wallstraße/Schillerstraße
  • Unterhaltung der Wehranlagen, z.B. durch Einbau neuer Wehrtafeln
  • Planung und Bau von Hochwasserschutzmaßnahmen

 

gewaesserbau-blau-baustelle-ansicht
 

 

Kontakt

Telefon: 0731 / 166-3530, E-Mail: kontakt@ebu-ulm.de

 
Gewaesserbau