WAS SIND UNSERE AUFGABEN?

 

Was wir für Sie tun...

Gewässer beleben und bereichern das Stadtbild und bilden wichtige Lebensräume für Fauna und Flora. Diese Gewässer müssen gepflegt und unterhalten werden. Im Wasserhaushaltsgesetz werden Gewässer nach ihrer Wichtigkeit in Ordnungen unterteilt.

 

 

Gewässer I. Ordnung

Zu den wichtigen Gewässern im Ulmer Stadtgebiet gehören die Donau, die Iller und die Blau. Diese Gewässer sind im Eigentum des Landes. Betreut und unterhalten werden die Gewässer allerdings im Einzugsgebiet der Wehranlagen von den SWU. Mit der Betreuung der 7,0 km an der Blau sind die EBU vom Land Baden-Württemberg beauftragt.

 

 

Gewässer II. Ordnung

Diese Gewässer sind im Eigentum der Stadt Ulm, der auch die Unterhaltung und Pflege obliegt. In der Stadt Ulm nehmen diese Aufgabe die EBU wahr. Zu den Gewässern zählen Blaukanal, Fischbach, Bühlgraben, Höllengraben, Krautgartenbläule, Rötelbach, Grenzgraben, Roter Bach, Wiesentalgraben, Schaffelkinger Bach, südlicher Entwässerungsgraben, Weihung, Wuhre und der Örlinger Bach. Die Gewässer haben eine Gesamtlänge von ca. 45,0 km.

Bei den EBU ist täglich ein kleines Team an den Gewässern im Einsatz, prüft die Funktionalität der Gewässer und technischen Bauwerke, führt Unterhaltungsmaßnahmen durch, beseitigt Unrat und leitet Schutzmaßnahmen im Hochwasserfall ein.

 

 

Kontakt

Telefon: 0731 / 166-3530, E-Mail: kontakt@ebu-ulm.de