Auf den 7 Recyclinghöfen können ausschließlich Ulmer Privathaushalte und Ulmer Gewerbebetriebe Wertstoffe in haushaltsüblichen Mengen entsorgen. Um Fremdanlieferungen zu vermeiden werden die Anlieferer stichprobenartig kontrolliert. Dazu ist der Ausweis (mit Adresse) oder der aktuelle Gebührenbescheid mitzuführen. Haushaltsübliche Mengen sind 1 m³ pro Anlieferung an Wertstoffen und 20 Liter, bzw. 20 kg pro Anlieferung Problemstoffe.
Auf den Recyclinghöfen sind pro Kalenderjahr
kostenfrei.
Nicht genutzte Anlieferungen sind nicht ins Folgejahr übertragbar.
Bei jeder Anlieferung von Sperrmüll, Bauschutt oder Altholz muss der Abfallgebührenbescheid mitgebracht werden. Der dort aufgedruckte Code wird gescannt. Weitere Anlieferungen von Sperrmüll und Altholz kosten 10 Euro pro m³. Weitere Anlieferungen von Bauschutt kosten 29 Euro pro 0,5 m³. Eine Sperrmüllanlieferung wird nur gezählt, wenn die angelieferten Gegenstände im Sperrmüllcontainer entsorgt werden. Sperrmüll aus Wertstoffen wie z.B. Metallregale gehören in den Metallcontainer und werden nicht gezählt.
Größere Mengen an Bauschutt können nur auf der Bauschuttdeponie Donaustetten angeliefert werden. Hier ist jede Anlieferung gebührenpflichtig, also auch die erste Anlieferung und Anlieferungen unter 0,5 m³. Weitere Fragen?
Bitte beachten Sie, dass unser Personal beim Abladen der Wertstoffe aus betrieblichen Gründen nicht behilflich sein kann. Bringen Sie bitte zum Abladen schwerer Gegenstände eine Hilfe mit. Der Abladevorgang muss innerhalb der Öffnungszeiten beendet sein.
Die folgenden Öffnungszeiten der Recyclinghöfe können sich z.B. aufgrund von Feiertagen ändern!
Bitte informieren Sie sich auf der Startseite über die aktuellen Regelungen.
Achtung: Die Anlieferung hat so zu erfolgen, dass die Recyclinghöfe nach dem Abladevorgang bis spätestens zum Ende der Öffnungszeit verlassen werden können.
Folgende Abfälle können Sie auf allen Recyclinghöfen anliefern:
Folgende Abfälle können nur auf dem Reyclinghof Grimmelfingen entsorgt werden:
Entsorgungsmöglichkeiten finden Sie in den Gelben Seiten. Asbesthaltige Produkte und Mineralfasern bringen Sie zur Bauschuttdeponie
Die Registrierung der Anlieferungen von Sperrmüll, Altholz und Bauschutt über die Abfallgebührenbescheide dient dazu, unberechtigte Anlieferungen von Nicht-Ulmern abzuwehren. So konnte aufgrund geringere Anliefermengen die Grundgebühr 2018 deutlich reduziert werden.
Ulmer Haushalte können jeweils bis zu 1 m³ 6 Mal Sperrmüll und 6 Mal Altholz kostenfrei anliefern. Zusätzlich kann jeder Haushalt 2 Mal Bauschutt von jeweils max. 0,5 m³ anliefern.
Auf dem Gebührenbescheid ist ein Code aufgedruckt. Dieser wird vom Recyclinghofpersonal gescannt. Damit wird die Anzahl der Anlieferungen registriert. Es soll auch verhindert werden, dass unberechtigte Personen anliefern.
Ja. Allerdings sind weitere Anlieferungen kostenpflichtig. Sperrmüll und Altholz kostet 10 Euro pro 1m³, Bauschutt 20 Euro pro 0,5 m³. Der Gebührenbescheid muss auch hier mitgebracht werden. Größere Mengen an Bauschutt sind grundsätzlich zur Deponie Donaustetten zu bringen.
Ja. Die Anmeldung hierfür ist wie bisher über das Internet – hier benötigen Sie Ihr Buchungszeichen und den Service-Code von Ihrem Abfallgebührenbescheid – oder telefonisch unter 0731 / 166-7777 möglich.
Ja. Allerdings ist hier jede Anlieferung (auch unter 0,5 m³) kostenpflichtig.
Nein. Größere Mengen an Bauschutt sind grundsätzlich zur Deponie Donaustetten zu bringen. Bitte beachten Sie, dass hier jede Anlieferung kostenpflichtig ist.
Bitte beachten Sie, dass die Gebühren für die Bauschuttdeponie Donaustetten im Laufe des Jahres 2018 von Volumen- auf Gewichtspreise umgestellt werden.
Die Gebühren betragen:
Bauschutt und Bodenaushub 65,- Euro pro m³, bzw. 43,- Euro pro t
Asbesthaltige Abfälle 118,- Euro pro m³, bzw. 118,- Euro pro t
Bei der Anlieferung von Kleinmengen (bis 400 kg, bzw. bis 0,5 m³) betragen die Gebühren:
Bauschutt und Bodenaushub 20,- Euro bis 0,5 m³, bzw. 17,20 Euro bis 400 kg
Asbesthaltige Abfälle 47,20 Euro bis 0,5 m³, bzw. 47,20 Euro bis 400 kg
Im Internet über www. myEBU.de. Hierfür benötigen Sie Ihr Buchungszeichen und ihren Service-Code, die beide auf Ihrem Gebührenbescheid stehen. Hier sehen Sie, wieviel Anlieferungen schon erfolgt sind.
Sie können dies auch telefonisch unter 0731 / 166-7777 erfahren.
Bei den Entsorgungs-Betrieben in der Wichernstraße 10 oder unter Telefon 0731/166-7777.
Auch wenn die Abfallgebühren von der Wohnungsverwaltung umgelegt werden, erhalten Sie in der Regel einen Abfallgebührenbescheid. Darauf ist die Grundgebühr angegeben, die direkt von den Haushalten und Betrieben erhoben wird. Nur sehr wenige Haushalte erhalten keinen Gebührenbescheid, da auch die Grundgebühr über eine Verwaltung bezahlt wird. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an Ihre Hausverwaltung.
Sperrmüll sind sperrige Abfälle, die wegen ihrer Größe, auch nach zumutbarer Zerkleinerung, nicht in den Müllbehälter passen. Aber: eine Sperrmüllanlieferung wird nur gezählt (gescannt), wenn die angelieferten Gegenstände im Sperrmüllcontainer entsorgt werden. Sperrmüll aus Wertstoffen wie z.B. Metallregale gehören in den Metallcontainer und werden nicht gezählt (gescannt).
Altholz sind Abfälle aus naturbelassenen oder behandelten Massivhölzern, Holzwerkstoffen oder Verbundstoffen.
Bauschutt sind rein mineralische Stoffe, die nicht mit Holz, Metall, Kunststoff oder anderen Materialien verunreinigt sind, z.B. Beton (ohne Baustahl), Fliesen, Keramik (Waschbecken, WC), Mauerwerk, Natursteine, Porzellan (Teller, Tassen), Tontöpfe, Ziegel. Die Anlieferung einer Kleinmenge Bauschutt bis zu 10 Liter wird nicht gezählt (gescannt).
Nein. Die Anlieferung einer Kleinmenge Bauschutt bis zu 10 Liter wird nicht gezählt (gescannt).
Ja. Ausnahme: die Anlieferung einer Kleinmenge Bauschutt bis zu 10 Liter wird nicht gezählt (gescannt).
Kleiderbügel und Aktenordner sind Restmüll und passen in den Restmüllbehälter oder in den kostenpflichtigen Müllsack der Stadt Ulm.
Nein, das ist grundsätzlich nicht zulässig. Nur wenn der Dritte Ihren Sperrmüll, Ihr Altholz oder Ihren Bauschutt anliefert ist die Weitergabe des Gebührenbescheids zulässig. Achten Sie in diesem Fall darauf, dass der Dritte vertrauenswürdig ist, damit dieser Ihren Gebührenbescheid nicht für fremde Anlieferungen benutzt.
Tipp: Auf dem Recyclinghof Grimmelfingen können Sie gegen Gebühr auch Rest- und Biomüll abgeben.